Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Ausbau der BAB A1 zwischen der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen. Im Rahmen der Baumaßnahme soll unter anderem die alte Rheinbrücke durch eine neue, aus zwei Teilbauwerken bestehende Rheinbrücke ersetzt werden.
Gemäß vorliegender Ausführungsplanung wird das unmittelbar nördlich der Bestandsbrücke geplante Teilbauwerk eine Gesamtlänge von etwa 1.061 m und eine Breite von ca. 34 m aufweisen. Es besteht aus einer linksrheinischen Vorlandbrücke und einer seilverspannten Strombrücke mit einer Hauptöffnungsweite von 280 m. Nach Fertigstellung dieses Teilbauwerks erfolgen der Abriss der Bestandsrücke und der Bau des zweiten Teilbauwerks in gleicher Lage.
Nach den Ergebnissen der durchgeführten Baugrunderkundungen sowie der Auswertung der vorliegenden Altaufschlüsse besteht der Baugrund zunächst aus angeschütteten gemischtkörnigen Böden mit anthropogenen Beimengungen unterschiedlicher Mächtigkeit. Als gewachsene Böden folgen quartäre Schluffe und Sande der Auensedimente und Hochflutlehme, die von den quartären Sanden und Kiesen der Terrassenablagerungen des Rhein unterlagert werden. Im Liegenden stehen dann tertiäre Böden in Form von schluffigen Feinsanden an, die vereinzelt Schluff-/Toneinlagerungen sowie Braunkohlereste aufweisen.
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Die Bestandsbrücke wurde seinerzeit flach auf bis zu etwa 8 m dicken Bodenaustauschkörpern gegründet. Bei der Realisierung einer Flachgründung der neuen Widerlager müssten ebenfalls derartig mächtige Bodenaustauschkörper aus Kiessand hergestellt werden, was aber im Hinblick auf notwendige Unterfangungsmaßnahmen des bestehenden Widerlagers, die aufwändige Baugrubensicherung, die beengten Platzverhältnisse und die hohen Entsorgungskosten sowohl aus technischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert ist. Das Gründungskonzept sieht deshalb grundsätzlich eine Tiefgründung über konventionelle Bohrpfähle vor, nur dort, wo die Randbedingungen es erlauben, erfolgt die Gründung der Widerlager als Flachgründung auf einem Bodenaustauschkörper.
Das Leistungsspektrum der ICG umfasst die vollständige geotechnische Bearbeitung der Baumaßnahme, unter anderem die Ausarbeitung des Erkundungskonzeptes, die Überwachung der Bohrarbeiten, die Durchführung und Auswertung von bodenmechanischen Laborversuchen, die Erstellung von Geotechnischen Berichten unter Berücksichtigung der Einteilung des Baugrundes in Homogenbereiche für die Gewerke Erd- und Bohrarbeiten sowie Ramm-, Rüttel-, Verpress- und Nassbaggerarbeiten. Zudem wurden insbesondere umfangreiche Setzungsanalysen sowie hydraulische Berechnung zum Nachweis der Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch durchgeführt.